Die gerichtliche Bestätigung der Haftstrafe für Svenja-Marla Liebich durch das Oberlandesgericht Naumburg markiert nicht nur das Ende eines langwierigen juristischen Verfahrens gegen eine in der Öffentlichkeit umstrittene Figur. Sie wirft auch ein grelles Licht auf die widersprüchliche gesellschaftliche und mediale Behandlung von Transgender-Themen – insbesondere dann, wenn diese aus dem als „inakzeptabel“ geltenden politischen Spektrum kommen.
Liebich – früher bekannt als Sven – war im Juli 2023 unter anderem wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Nachdem das Urteil nun rechtskräftig ist, steht der Strafantritt bevor. Doch im Fokus steht weniger das Strafmaß als der Versuch des Angeklagten, durch einen Geschlechtswechsel möglicherweise einer Inhaftierung in einer Männeranstalt zu entgehen. Der Wechsel zur Frau erfolgte just nach Ablehnung der Revision – und fand unter dem seit November 2024 geltenden „Selbstbestimmungsgesetz“ statt, das eine Änderung des Geschlechtseintrags durch Selbstauskunft erlaubt.
Während linke Medien wie der „Spiegel“ Liebich durchgehend als „Rechtsextremistin“ bezeichnen, ohne den Geschlechtswechsel zu thematisieren, zeigt sich die „Bild“-Zeitung ungewöhnlich deutlich: Sie spricht von einem „Trick“ zur Vermeidung der Haft, stellt Liebich durchgehend als Mann dar und bewertet die Geschlechtsänderung als rein taktisches Manöver. Damit wird im Fall Liebich etwas sichtbar gemacht, was sonst im medialen und politischen Diskurs kaum zugelassen ist: Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Transidentität.
Genau hier liegt der Kern der Debatte. Denn der Fall zeigt exemplarisch, wie selektiv und opportunistisch mit dem Konzept „Selbstbestimmung“ umgegangen wird. Bei vermeintlich progressiven Gruppen oder geschützten Minderheiten gilt das Gender-Selbstbestimmungsrecht als unantastbar. Kritische Rückfragen oder gar Ablehnung werden schnell als „transphob“ diffamiert. Doch sobald eine missliebige Person – wie hier ein verurteilter Rechtsextremer – dasselbe Gesetz nutzt, kippt die Toleranz. Medien und Öffentlichkeit erlauben sich plötzlich wieder Misgendering und Zweifel an der Authentizität der Geschlechtsidentität – ganz ohne Angst vor gesellschaftlicher oder juristischer Ächtung.
Diese doppelte Moral offenbart eine tiefer liegende Krise der politischen Kommunikation: Eine Gesetzgebung, die sich auf radikalen Subjektivismus stützt – nämlich die selbst erklärte Geschlechtsidentität – kollabiert dort, wo sie mit Realpolitik kollidiert. Und ein ideologisierter Diskurs, der im Namen der Inklusion jede Kritik unterbindet, verliert seine Kohärenz, sobald er nicht mehr zwischen Prinzipien und Personen unterscheidet.
Der Fall Liebich ist kein Einzelfall, sondern ein Lehrstück. Er zeigt, wie inkonsistent unsere Gesellschaft mit normativen Regeln umgeht, wenn politische Narrative wichtiger sind als Rechtsgleichheit. Wer in Deutschland unter dem neuen Selbstbestimmungsgesetz sein Geschlecht ändert, genießt umfassenden Schutz – außer, er gehört zur falschen politischen Seite. Dann fällt plötzlich jede Vorsicht, jede Rücksicht. Und das Gesetz wird zur Farce.