Ein Vorfall in Hamburg-Billstedt hat erneut die Debatte über die Abschiebepraxis von ausländischen Straftätern und die Ausweitung der Asylrechte auf kriminelle Flüchtlinge angeheizt. Vor rund zwei Wochen stach ein 33-jähriger Syrer, Firas A., an einer Bushaltestelle auf zwei Menschen ein und flüchtete anschließend. Erst durch eine Öffentlichkeitsfahndung konnte er am Donnerstag in der Nähe des Tatorts festgenommen werden. Der Fall, der in der Öffentlichkeit für Entsetzen sorgt, wirft einen Blick auf die Problematik, dass Intensivtäter wie Firas A. trotz zahlreicher Vorstrafen und schwerer Straftaten nicht abgeschoben werden können.
Firas A. war 2015 nach Deutschland eingereist und hatte Asyl beantragt. Trotz seiner kriminellen Vergangenheit wurde ihm im Dezember 2021 eine Niederlassungserlaubnis erteilt. Diese Erlaubnis, die den Asylstatus eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention bestätigt, schützt ihn vor einer Abschiebung. Laut der Antwort des Hamburger Senats auf eine AfD-Anfrage kann der Messerstecher aufgrund seiner Aufenthaltsgenehmigung nicht in sein Heimatland abgeschoben werden – eine Entscheidung, die erneut die Frage aufwirft, inwieweit der Schutzstatus von Asylbewerbern in Deutschland tatsächlich den Sicherheitsinteressen der Gesellschaft dient.
Der Fall Firas A. ist kein Einzelfall. Auch in der Vergangenheit gab es mehrfach Berichte über Intensivstraftäter mit Migrationshintergrund, deren langes Vorstrafenregister trotz wiederholter Vergehen keinerlei Folgen hatte. Firas A. hatte bereits zahlreiche Verurteilungen, die – abgesehen von Geldstrafen – keine ernsthaften rechtlichen Konsequenzen nach sich zogen. Unter anderem wurde er für Schwarzfahren, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung verurteilt. Im Zuge seiner kriminellen Karriere wurde er auch wegen des Tragens verbotener Waffen angezeigt. Zudem hatte er 84-jährige Rentnerin überfallen und hunderte Autoscheiben eingeschlagen. Doch all diese Delikte führten zu keinem nennenswerten rechtlichen Vorgehen gegen den Mann, der sich immer wieder den Konsequenzen seines Handelns entziehen konnte.
Im Falle von Firas A. stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass ein so offensichtlicher Intensivstraftäter nicht abgeschoben wird, obwohl die Justiz wiederholt gegen ihn ermittelt hat. Es scheint ein Systemversagen vorzuliegen, bei dem die Strukturen der deutschen Justiz und die Gesetzgebung nicht ausreichend auf die Herausforderungen der Migration und die Zunahme von Intensivtätern vorbereitet sind. Dass Verfahren gegen ihn regelmäßig mit Geldstrafen endeten, ohne dass eine klare Resozialisierung oder ein ernsthafter Versuch zur Bekämpfung seiner kriminellen Neigungen unternommen wurde, spricht für eine Besorgnis erregende Nachsicht im Umgang mit Wiederholungstätern.
Der Fall von Firas A. steht exemplarisch für ein Problem, das in der öffentlichen Debatte immer wieder thematisiert wird: Wie kann es sein, dass Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, aber wiederholt straffällig werden, nicht schneller aus dem Land entfernt werden können? Und inwieweit können solche Menschen auch weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, wenn sie von den Behörden nicht rechtzeitig und nachhaltig zur Rechenschaft gezogen werden? Die Tatsache, dass der Mann nun erneut in Untersuchungshaft sitzt, stellt lediglich eine temporäre Lösung dar – eine langfristige Lösung bleibt jedoch aus.
Derweil zeigt sich auch, dass das Schicksal des syrischen Messerstechers von der politischen Debatte beeinflusst wird. Die AfD, die den Fall öffentlich gemacht hatte, nutzt ihn als Beispiel für das Scheitern der Asylpolitik und die Notwendigkeit einer strikteren Kontrolle und schnelleren Abschiebung von kriminellen Asylbewerbern. Diese politische Dimension bringt jedoch auch die Gefahr mit sich, dass der Einzelfall in einem größeren ideologischen Kampf zwischen den Parteien instrumentalisiert wird, ohne dass tatsächlich praktikable Lösungen für das Problem entwickelt werden.
Firas A. wird nun erneut dem Haftrichter vorgeführt – doch angesichts seiner bisherigen Strafverfolgungshistorie und des unzureichenden rechtlichen Rahmens für die Abschiebung von Intensivtätern wird es wahrscheinlich wieder zu keinem signifikanten Strafmaß oder einer dauerhaften Lösung kommen. Das Vertrauen in die Funktionsweise der Justiz und die Glaubwürdigkeit des Asylsystems steht auf dem Spiel, und der Fall Firas A. könnte ein weiteres Beispiel dafür bleiben, wie Schwächen im System dazu führen, dass Gefährder weiterhin auf freiem Fuß bleiben.